Leistungen der Pflegeversicherung

Wird eine pflegebedürftige Person dauerhaft in unserer Einrichtung versorgt, trägt einen Teil der Kosten die zuständige Pflegekasse (Leistungen für vollstationäre Pflege).
Die monatlichen Gesamtkosten variieren ja nach Pflegebedürftigkeit bzw. Pflegegrad. Durch die unterschiedlichen Zuschussbeträge der Pflegekasse ist jedoch die monatliche Eigenleistung (bei Pflegegrad 2-5) für den Bewohner am Ende immer gleich hoch.

Der monatliche Zuschuss der Pflegeversicherung beträgt
- 125 € bei Pflegegrad 1
- 770 € bei Pflegegrad 2
- 1.262 € bei Pflegegrad 3
- 1.775 € bei Pflegegrad 4
- 2.005 € bei Pflegegrad 5

Zieht man von den Gesamtkosten die Leistungen der Pflegekasse ab, so hat der Bewohner bei vollstationärer Pflege im Haus Ruhrgarten einen verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 3.805 € pro Monat. Aufgrund der höheren Investitionskosten im Haus Ruhrblick beträgt dort der verbleibende Eigenanteil 4.170 € pro Monat (jeweils bei Pflegegrad 2-5).
Für beihilfeberechtigte Personen gelten abweichende Regelungen. Einzelheiten sind bei der jeweiligen Beihilfestelle zu erfragen.

Seit 2022 wird bei vollstationärer Pflege außerdem ein Leistungszuschlag durch die Pflegeversicherung gezahlt. Dieser Leistungszuschlag (bezogen auf den Eigenanteil der Kosten für Pflege, Betreuung und Ausbildung) beträgt aktuell 15% im ersten Jahr der vollstationären Pflege, 30% im zweiten Jahr, 50% im dritten Jahr und 75% ab dem vierten Jahr.

Über Ihre individuellen Leistungsansprüche der Pflegeversicherung informiert Sie Ihre Pflegekasse, dort erhalten Sie weiterführende Auskünfte.
Falls Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den monatlichen Eigenanteil zu tragen, so besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Öffentlichen Hand (Pflegewohngeld/ Sozialhilfe).