Evangelische Altenhilfe Mülheim an der Ruhr gemeinnützige GmbH
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Tagespflege

 
 
 
 

 

Leistungen der Pflegeversicherung

In den meisten Fällen hat ein Gast der Tagespflege Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Folgende Möglichkeiten sind grundsätzlich vorhanden:

1. Liegt eine Pflegestufe vor, erhält der Versicherte monatliche Leistungen,

  • entweder als Pflegegeld (bei häuslicher, selbst organisierter Pflege: 235 € bei Stufe I, 440 € bei Stufe II, 700 € bei Stufe III) oder
  • als Pflegesachleistung (bei Unterstützung durch einen Ambulanten Dienst und/oder die Tagespflege: 450 € bei Stufe I, 1.100 € bei Stufe II, 1.550 € bei Stufe III) oder
  • als Kombinationsleistung (z.B. 60% Pflegegeld und 40% Sachleistungen; wichtig: wenn möglich, sollten vorrangig Pflegesachleistungen abgerechnet werden)

2. Bei Besuch der Tagespflege besteht ein zusätzlicher monatlicher Anspruch von bis zu 50% des Höchstbetrages der Pflegesachleistungen (also z.B. 550 € bei Pflegestufe II, zusätzlich zu den unter 1. genannten Beträgen). Diese zusätzliche Leistung kann ausschließlich für den Besuch einer Tagespflege genutzt werden; eine anderweitige Inanspruchnahme ist nicht möglich.

3. Für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz stellt die Pflegeversicherung zusätzlich bis zu 200 € pro Monat zur Verfügung. Diese zusätzliche Leistung soll für diejenigen Personen bereitgestellt werden, die aufgrund von demenzbedingten Fähigkeits- und Orientierungsstörungen - neben ‚reiner Pflege’ - ein erhöhtes Maß an Betreuung und Begleitung brauchen. Diese Leistung kann auch beansprucht werden, wenn die Voraussetzungen für eine Pflegestufe (noch) nicht erfüllt sind. Auch dieses Geld kann zur Deckung der Tagespflege-Kosten eingesetzt werden (Näheres zu den Bedingungen und Anspruchsvoraussetzung für diese Leistung siehe in der Zusatzinformation rechts).

Da die Pflegeversicherung mittlerweile eine Vielzahl von Leistungsmöglichkeiten bietet, die im Einzelfall auch noch unterschiedlich kombiniert werden können, empfiehlt sich immer ein ausführliches Beratungsgespräch. Hierzu steht Ihnen Ihre Pflegekasse oder auch der Sozialdienst unseres Hauses gern zur Verfügung.