| Leistungen der Öffentlichen Hand Für die Tagespflegeversorgung in unserem Hause hat der Gast – unter Voraussetzung bestimmter Einkommens- und Vermögensverhältnisse – Anspruch auf Sozialhilfe. Dies zu prüfen empfiehlt sich immer dann, wenn keine größeren Ersparnisse vorliegen (einfacher Vermögensfreibetrag bei einer Einzelperson 2.600 €).
Unser Sozialdienst gibt Ihnen hierzu gern nähere Auskünfte.
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