Evangelische Altenhilfe Mülheim an der Ruhr gemeinnützige GmbH
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Langzeitpflege

 
 

 

Leistungen der Pflegeversicherung

Bei Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen im Pflegeheim gewährt die Pflegeversicherung Leistungen der vollstationären Pflege. Gemäß Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) werden auf Antrag des Versicherten der regelmäßige tägliche Hilfebedarf sowie die Notwendigkeit vollstationärer Pflege geprüft. Je nach Ergebnis werden entsprechend der Pflegestufe folgende Leistungen pro Monat zur Verfügung gestellt:

Pflegestufe I bis zu 1.023 €
Pflegestufe II bis zu 1.279 €
Pflegestufe III bis zu 1.550 €
Härtefall bis zu 1.918 €

Für beihilfeberechtigte Personen gelten abweichende Regelungen (so werden diese monatlichen Leistungen in der Regel anteilig von Pflegekasse und Beihilfe getragen). Einzelheiten sind bei der jeweiligen Beihilfestelle zu erfragen.

Im eigenen Interesse hat der Versicherte vor Einzug in ein Pflegeheim die Leistungszusage der Pflegeversicherung (insbesondere die Bestätigung der Notwendigkeit vollstationärer Pflege) einzuholen.