| Kosten
Für die Versorgung in unserer Einrichtung entstehen Gesamtkosten, deren Höhe von dem jeweils individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf abhängt. Während für alle Seniorinnen und Senioren ein einheitlicher Kostensatz für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen erhoben wird, ist je nach Hilfebedarf ein unterschiedlicher Kostensatz für pflegerische und betreuende Tätigkeiten zu berechnen. Maßgebend ist dabei die Pflegestufe gemäß Pflegeversicherungsgesetz, sofern hier der tatsächliche Hilfebedarf berücksichtigt ist.
Das tägliche Entgelt für unsere Leistungen im Einzelnen:
| |
Tagessatz
insgesamt |
Pflege &
Betreuung |
Unterkunft |
Verpflegung |
Investitions-
kosten |
Pflegestufe/
Pflegeklasse 0 |
83,83 € |
37,72 € |
18,65 € |
14,35 € |
13,11 € |
Pflegestufe/
Pflegeklasse I |
104,21 € |
58,10 € |
18,65 € |
14,35 € |
13,11 € |
Pflegestufe/
Pflegeklasse II |
128,64 € |
82,53 € |
18,65 € |
14,35 € |
13,11 € |
Pflegestufe/
Pflegeklasse III |
153,98 € |
107,87 € |
18,65 € |
14,35 € |
13,11 € |
Bei Unterbringung im Doppelzimmer reduziert sich der Investitionskostensatz um 1,12 € pro Tag.
Bei Anerkennung eines Härtefalls wird zur Stufe III ein Zuschlag in Höhe von 12,10 € pro Tag berechnet (dem Bewohner entstehen gegenüber der Stufe III keine Mehrkosten, da höhere Leistungsbeträge durch die Pflegeversicherung gewährt werden.)
Der Investitionskostensatz bei Unterbringung im Haus Ruhrblick beträgt 9,97 € pro Tag. Er ist damit um 3,14 € niedriger als im Haus Ruhrgarten; um diesen Betrag reduziert sich somit der Gesamt-Tagessatz bei Versorgung im Haus Ruhrblick.
Die jeweiligen Heimkosten sind zu decken durch:
|