| Grundpflege Zu den grundpflegerischen Hilfeleistungen gehören alle erforderlichen Hilfen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, soweit diese Verrichtungen nicht selbständig erbracht werden können.
Dabei unterscheiden wir die Hilfeformen der Unterstützung und Anleitung von denen der Teilübernahme oder vollständigen Übernahme durch unser Pflegepersonal.
Wir halten die Hilfeform der Anleitung wenn irgend möglich für vorrangig, damit die Aktivität und Selbständigkeit eines pflegebedürftigen Menschen möglichst lange erhalten bleibt.

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